Eine Leidenschaft, die zum Beruf wurde!
Während der Corona-Pandemie musste auch ich mich beruflich neu orientieren. Und irgendwann stellte sich für mich die Frage: Warum nicht aus einer langjährigen Leidenschaft einen Beruf machen?
Immobilien begleiten mich seit mehr als 25 Jahren – beim Kauf, Verkauf, bei Sanierungen, Neubau und Vermietung. 2020 wollte ich es genauer wissen und wechselte bewusst in die Immobilienbranche: zunächst zu namhaften deutschen Maklerunternehmen, später zu einem Berliner Projektentwickler. Dort konnte ich mir insbesondere rund um Bestandsimmobilien fundiertes Praxiswissen aneignen. (Danke TB – Sie wissen schon, wer gemeint ist!)
Mit dieser Erfahrung wuchs eine Idee, die mich nicht mehr losließ:
Warum Verkauf oder Ankauf einer Immobilie nicht als das begreifen, was sie wirklich sind – anspruchsvolle Projekte und weit mehr als nur eine Immobilienanzeige?
Denn jede Immobilie ist anders. Jede Situation auch. Und nicht jeder Eigentümer braucht dasselbe. Bei uns entscheiden Kunden deshalb selbst: einzelne Leistungen nutzen, sich gezielt beraten und unterstützen lassen – oder das gesamte Projekt von A bis Z guten Gewissens in professionelle Hände legen.
Marco D’Andola: Immobilienspezialist und Kaffeeliebhaber
Provisionen? Gibt’s bei uns nicht.*
Das Honorar folgt dabei dem Prinzip klassischen Projektmanagements: Es bemisst sich ausschließlich nach den tatsächlich benötigten und individuell vereinbarten Leistungen. Sie bezahlen also für die Leistung, die Sie brauchen – nicht für den Wert der Immobilie. Aus dieser Überzeugung entstand 2023 vonprivat²quadrat – meine honorarbasierte Immobilienbegleitung.
Heute freue ich mich besonders darüber, wie gut diese Idee angenommen wird und wie viele unterschiedliche Immobilien und Menschen ich inzwischen begleiten durfte. Mein Anspruch ist dabei derselbe geblieben: Immobilien als Projekt verstehen. Chancen erkennen. Probleme lösen. Professionell begleiten. Denn gute Ergebnisse entstehen durch gute Arbeit.
Herzliche Grüße
Marco D’Andola
* Ob und inwieweit der Halbteilungsgrundsatz für Maklerkosten gem. §§ 656a ff. BGB auf die vereinbarten Beratungshonorare Anwendung findet, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Eine vollständige oder weitergehende Beteiligung der anderen Kaufvertragspartei an diesen Honoraren wird nicht zugesagt.
